Verbandsorganisation
Geschichte
Am 26. Januar 1997 wurde im nordhessischen Kaufungen von hessischen Bogensportlern der Bogensport-Verband Hessen (BSVH) gegründet. Als neuer Landesverband des Deutschen Bogensport-Verband 1959 e.V. (DBSV) vertritt der BSVH die Interessen der in ihm organisierten Bogensportler und Vereine gegenüber dem DBSV, dem Landessportbund Hessen sowie anderen Organisationen in Hessen, welche ein dem BSVH ähnliches Bogensportprogramm anbieten. Der Verband hat seinen Sitz in 64546 Mörfelden-Walldorf, er ist im Vereinsregister Groß-Gerau eingetragen.
Rechtsgrundlage
Der BSVH ist ein juristisch selbständiger und unabhängiger Sportverband. Der Verband ist ein freiwilliger Zusammenschluß von bogensporttreibenden Sportlerinnen und Sportlern. Er ist ein Landesverband des Deutschen Bogensport-Verband 1959 e.V., und strebt die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen an. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er bezweckt die gleichberechtigte Förderung aller Bogensportarten in einem Landesverband als Breiten- und Leistungssport. Dazu zählen insbesondere:
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Die Olympische Sportart,
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die Hallenrunde,
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das Feldbogenschießen,
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das Bogenlaufen sowie
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weitere Varianten des Bogen-Freizeitsport.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, im BSVH Verbandstag genannt, tritt jährliche innerhalb der ersten drei Monates des Geschäftsjahrs (Kalenderjahr) zusammen. Sie ist oberstes Organ des Verbandes und zuständig für Entlastung und Wahl des Präsidiums, Wahl der Spartenleiter in den Sportausschuß, Wahl der 3 Rechnungsprüfer, Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums, Genehmigung des Haushaltsplans sowie Änderung der Satzung und Festsetzung des Verbandsbeitrages. Stimmberechtigt am Verbandstag sind die unmittelbaren und mittelbaren Verbandsmitglieder (bei juristischen Personen deren unmittelbare Mitglieder).
Jugendversammlung
Vor jedem ordentlichen Verbandstag hat auf Einladung des Präsidium eine Jugendversammlung stattzufinden. Diese wählt den Jugendleiter, welche die Interessen der jugendlichen Verbandsmitglieder im Präsidium und Sportausschuß sowie gegenüber den übergeordneten Sport- und Fachverbänden vertritt.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Jugendleiter und dem Geschäftsführer. Die Präsidiumsmitglieder werden (im Wechsel) alle zwei Jahre auf vier Jahre gewählt. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident, die beiden Vizepräsidenten, der Schatzmeister, der Jugendleiter und der Geschäftsführer. Jeweils zwei von ihnen, darunter einer der beiden Vizepräsidenten, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Präsident ist alleinvertretungsberechtigt
Sportausschuß
Die sportlichen Aktivitäten des Bogensport-Verband Hessen werden durch den Sportausschuß koordiniert. Dieser setzt sich zusammen aus den beiden Landessportleitern (Erster und Zweiter Vizepräsident), dem Jugendleiter sowie den jährlich am Verbandstag zu wählenden Spartenleiter.
Mitgliedschaft
Im BSVH wird zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliedern, sowie Fördermitgliedern unterschieden. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, welche den Bogensport betreiben oder fördern. Ausserordentliche Mitglieder sind eingetragene Bogensportvereine in ihrer Gesamtheit sowie bogensporttreibende Abteilungen eingetragener Sportgemeinschaften, die sich im Bundesland Hessen gebildet haben. Deren unmittelbare Mitglieder sind mittelbare Mitglieder des BSVH. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die den Zweck und die Ziele des BSVH durch ihre unmittelbare Mitgliedschaft unterstützen möchten. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichen Antrag, welche an die Geschäftsstelle des BSVH zu richten sind. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten Mitglied werden, haben jedoch bis zum Vollendung des 18. Lebensjahres am Verbandstag kein Stimmrecht. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet das Präsidium.
Mitgliedsbeiträge
Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der BSVH. Beiträge von seinen Mitgliedern, welche vom Verbandstag des BSVH festgesetzt werden. Diese betragen ab dem 01.01.2018 (einschließlich EUR 3,- Versicherung):
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EUR 28,- pro Jahr für unmittelbare Mitglieder (bis zum 20. Lebensjahrs)
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EUR 36,- pro Jahr für unmittelbare Mitglieder (ab dem 20. Lebensjahrs)
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EUR 28,- pro Jahr für mittelbare Mitglieder (alle Altersklassen bzw. Jahrgänge)
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EUR 10,- pro Jahr für Fördermitglieder (unabhängig vom Alter bzw. Jahrgang)
Aufnahmeantrag, Ordnungen und Satzung
Zu Ihrer weiteren Information finden Sie hier aktuelle Dokumente zum Download:
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Aufnahmeantrag natürliche Person
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Aufnahmeantrag juristische Person